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   OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00   

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https://dejure.org/2000,14635
OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00 (https://dejure.org/2000,14635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2000 - 5 U 96/00 (https://dejure.org/2000,14635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2000 - 5 U 96/00 (https://dejure.org/2000,14635)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00
    Eine derartige Einschränkung muß aber so der BGH mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. BGH NJW 1991, S. 2826 und NJW 2000, S. 1719 ).

    Denn auch anhand der Lichtbilder ist eine hinreichende Konkretisierung nicht in einer Weise vorzunehmen, die eine etwaige Zwangsvollstreckung aus einem stattgebenden Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lassen könnte (vgl. BGH NJW 2000, S. 1719).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00
    Eine derartige Einschränkung muß aber so der BGH mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (vgl. BGH NJW 1991, S. 2826 und NJW 2000, S. 1719 ).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12

    Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

    Dies muss jedoch, in Anwendung der zitierten Rechtsprechung des BGH, eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (OLG Hamm, Urteil v. 28.08.2000, Az. 5 U 96/00).
  • LG Essen, 17.11.2011 - 13 S 115/11

    Unterlassung der Ziehung eines Grenzzaunes zwischen zwei Grundstücken; Faktische

    Dem Beklagtenvortrag ist jedoch insoweit Recht zu geben, dass mit Rücksicht auf die gegebenen nachbarrechtlichen Sonderregelungen (§§ 917 f. BGB) eine Pflicht zur Duldung eines Wegesrechts unter dem Aspekt des sogenannten nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben muss und nur dann in Betracht kommt, wenn ein über die gesetzliche Regelung des § 917 BGB hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2000, Az.: 5 U 96/00).
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